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Die Europäische Union lockern ihre Leitlinien zum Corona-Schutz im Luftverkehr und spricht sich für ein Ende der Maskenpflicht im Flugzeug innerhalb der EU aus.

So fällt ab Montag eine generelle Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und Flugzeugen weg, wie die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mitteilten.

Obwohl die EU-Behörden betonten, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes immer noch zu den besten Schutzmaßnahmen gegen die Übertragung von COVID-19 zähle, wird es ab dem 16. Mai auf europäischen Flügen gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben sein.

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„Ab nächster Woche sind Gesichtsmasken auf Flugreisen nicht mehr in allen Fällen verpflichtend, was sich weitgehend an den sich ändernden Vorschriften nationaler Behörden in ganz Europa für den öffentlichen Verkehr orientiert“, sagte EASA-Exekutivdirektor Patrick Ky.

Für Passagiere und Crews sei dies ein großer Schritt hin zu einer Normalisierung des Flugverkehrs.

Weiterhin Maskenpflicht auf Flügen nach Deutschland

Da allerdings über die Maskenpflicht im Flugzeug die nationalen Behörden entscheiden, gilt auf allen innerdeutschen Strecken und auf Flügen von und nach Deutschland weiterhin eine Maskenpflicht.

So müssen Passagiere beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges FFP2- oder medizinische Masken tragen. Das Abnehmen ist lediglich kurzzeitig zum Essen und Trinken gestattet. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren.

EU appelliert an Eigenverantwortung

Grund für die Lockerungen sind den Angaben nach die jüngsten Entwicklungen in der Pandemie. Dazu zählen insbesondere die Impfzahlen, die durch Infektionen entstandene Immunität und die damit einhergegangene Aufhebung von Beschränkungen in einer wachsenden Zahl europäischer Staaten.

„Passagiere sollten sich jedoch verantwortungsbewusst verhalten und die Entscheidungen anderer um sie herum respektieren.“

Gefährdeten Passagieren wird deshalb empfohlen, trotz der Regeländerungen weiterhin medizinische Masken zu tragen, idealerweise eine FFP2/N95/KN95-Maske, die ein höheres Schutzniveau bietet als eine chirurgische oder Stoffmaske.

In den gelockerten Leitlinien wird Flughäfen zudem empfohlen, keine Maßnahmen zum Einhalten von Abständen zu verhängen, wenn diese zu “Engpässen” für Passagiere auf ihrer Reise führen könnten. Gleichzeitig solle aber die freiwillige Möglichkeit zum Tragen einer Maske im Flughafengebäude gefördert werden und Passagiere sollten die Entscheidung anderer respektieren, eine Maske zu tragen oder nicht zu tragen.

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Die Luftfahrtbranche in Deutschland forderte auf Basis der neuen Empfehlungen der EU die Bundesregierung auf, nun die Maskenpflicht im Flugzeug aufzuheben. So setzt sich auch Lufthansa für eine Abschaffung der Maskenpflicht an Bord ein. Stattdessen sollte auf die Freiwilligkeit zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gesetzt werden, so wie es in anderen Bereichen des täglichen Lebens, etwa im Supermarkt oder Restaurant, inzwischen auch die Regel ist.

Derzeit gilt in Deutschland im öffentlichen Personenfernverkehr gilt eine bundesrechtliche Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) bis 23. September 2022.

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