Smartphone mit der App DB Navigator
Foto: ©Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

Bahn Reisende können zukünftig Entschädigungen online beantragen

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Nicht erst die Pandemie hat offenbart, dass Deutschland bei der Digitalisierung in vielen Bereichen erheblichen Nachholbedarf hat. Auch die Deutsche Bahn verbessert ihr Angebot und vereinfacht die Beantragung von Entschädigungen.

Ab dem 1. Juni können Reisende mit einem online oder mobil gekauften Ticket im Fall einer Verspätung ihre Entschädigung digital über ihr Kundenkonto geltend machen.

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„Wir lösen unser Versprechen ein. Bahnkund:innen können ab 1. Juni mit wenigen Klicks ihre Entschädigung digital einreichen. Das ist schnell, einfach und transparent“, erklärte dazu DB-Vorstandsvorsitzender Richard Lutz.

Fahrgastrechte bei Zugverspätung

Anders als bei Flugreisen müssen Bahnunternehmen ihre Fahrgäste auch bei höherer Gewalt entschädigen. Das bedeutet, auch wenn es aufgrund von Sturm, Schnee, Überschwemmung oder Streik zu Unregelmäßigkeiten kommt, steht dir eine Erstattung zu.

Sollest du bei einer Zugreise dein Ziel nicht pünktlich erreichen, hast du verschiedene Ansprüche. Du kannst z. B. einen Teil des Ticketpreises zurück verlangen:

    • ab 60 Minuten Verspätung, hast du Anspruch auf 25 % Erstattung
    • über 120 Minuten Verspätung, hast du Anspruch auf 50 % Erstattung
    • Reiseabbruch bei verspäteter Ankunft am Zielort von mindestens 60 Minuten, 100 % Erstattung

Auch Nutzer von Zeit-/Monatskarten im Nahverkehr und Fernverkehr oder Bahncard 100-Inhaber können bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten eine pauschale Entschädigung erhalten:

    • Zeitkarten im Nahverkehr: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
    • Zeitkarten im Fernverkehrs 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
    • Bahncard 100, 10 Euro (2. Klasse) bzw. 15 Euro (1. Klasse)

Bei Zeitkarten und Bahncard 100 sind maximal 25 % der Kartenkosten erstattungsfähig.

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Beantragung von Entschädigungen bei Zugverspätung

Bislang war es für die Beantragung der Entschädigung nötig, ein Fahrgastrechteformular auszufüllen und zusammen mit der Fahrkarte per Post an die Deutsche Bahn zu schicken oder im Reisezentrum abzugeben.

Dies ändert sich nun: Über dein Kundenkonto auf bahn.de oder mobil in der App DB Navigator kannst du die betreffende Fahrt mit Fern- und Regionalverkehrszügen auswählen und eine Entschädigung mit wenigen Klicks beantragen. Dabei sind die meisten Daten bereits voreingestellt, so müssen keine Zugnummern mehr herausgesucht oder Fahrkarten eingereicht werden.

Alternativ können Bahnreisende auch weiterhin das bisherige analoge Formular nutzen, gleiches gilt für Kunden, die ihre Fahrkarte am Schalter oder Automaten gekauft haben.